Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
1 Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter app.farmmanager.cloud bereitgestellte Webanwendung „FarmManager" der Softwareentwicklung Sebastian Bleuel sowie die zugehörige öffentliche Website. Wir sind bemüht, unsere digitalen Angebote im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA barrierefrei zugänglich zu gestalten.
2 Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Anwendung ist mit der WCAG 2.1 Stufe AA teilweise vereinbar. „Teilweise vereinbar" bedeutet, dass einzelne Inhalte die Anforderungen an die Barrierefreiheit noch nicht vollständig erfüllen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, festgestellte Mängel zu beheben.
3 Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Bereiche sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei: einzelne komplexe Datentabellen und Diagramme, interaktive Kartendarstellungen (Flächen-Polygone) sowie vereinzelte Bedienelemente in tiefer liegenden Verwaltungsmasken. Für diese Inhalte stellen wir auf Anfrage barrierefreie Alternativen bereit.
4 Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 02.06.2026 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Anwendung, mindestens jedoch jährlich, überprüft und aktualisiert.
5 Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Anwendung aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Dann kontaktieren Sie uns bitte: Softwareentwicklung Sebastian Bleuel, Ortesweg 10, 36145 Hofbieber, E-Mail: info@farmmanager.cloud. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu beantworten.
6 Durchsetzungsverfahren
Erhalten Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich zusätzlich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden.